Grüne Stadtratsfraktion zur geplanten Landesgesetzgebung zum städtischen Jugendamt
Die geplante Gesetzgebung schafft endlich die finanzielle Gleichbehandlung der Jugendämter großer kreisangehöriger Städte im Vergleich zu den Landkreisen. Die Stadt Bad Kreuznach bekommt durch das Gesetz 6,9 Mio. Euro mehr aus dem Finanzausgleich des Landes. Angesichts der wachsenden Aufgaben zum Beispiel durch das Ganztagsförderungsgesetz sind aber mehr denn je Land und Bund gefragt, um das Budget der Jugendhilfe für alle Jugendämter angemessen auszugestalten.
Wer nun eine neue Abgabe-Diskussion des Jugendamts beginnt, kennt die Finanzierung unseres Landkreises nicht ausreichend. Als kreisangehörige Stadt sind wir zur Zahlung einer Kreisumlage verpflichtet. Steigen die Kosten des Landkreises – etwa durch die Übernahme der Jugendhilfe der Stadt Bad Kreuznach – wird die Stadt auf diesem Weg weiterhin zu Kasse gebeten. Und das um den Preis einer eigenständigen Kinder-, Jugend- und Familienpolitik in unserer Stadt: Eine Abgabe des Jugendamts bedeutet die Übergabe der Jugendhilfeplanung an den Landkreis. Zuständig bleiben wir allerdings weiterhin zum Beispiel für unsere Kindertagesstätten, nur dass wir nicht mehr selbst entscheiden können wie hoch der Bedarf ist oder ob wir an unserer ausgezeichneten Kitasozialarbeit festhalten wollen. Bei der nun gegebenen gleichen Refinanzierung der Jugendhilfe in Stadt und Kreis, gibt es also keinen plausiblen Grund über Abgaben zu phantasieren.