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29.9.2021
Sehr geehrter Herr Schlosser,
nach Durchsicht der Unterlagen für den nächsten Stadtrat zum Thema Flur 87 Nr. 33 möchte ich fragen, warum die Einlassungen der Fachabteilung 610 nicht entsprechend der fachlichen und planerischen Einordnung gewürdigt wurden?
Ich verstehe die Vorschläge so, dass die 1. Variante die zu bevorzugende wäre.
Auf Nachfrage wurde mir das von der Fachabteilung bestätigt und es erschließe sich ja auch schon aus der fachlichen Einordnung:
„Fachliche Einordnung der Fläche hinsichtlich den Belangen von Natur und Landschaft
Die Fläche liegt in einem Gebiet, dass durch eine intensive und monokulturelle landwirtschaftliche Nutzung belastet ist. Außerdem führt die vierspurige Umgehungsstraße mit entsprechenden Umweltbelastungen und der Störung des Landschaftsbildes, nördlich entlang. Alleine schon aus diesen beiden Gründen sind verbleibenden Brachflächen wichtige Relikte innerhalb der Kulturlandschaft … Die Liste mit aussterbenden Tierarten lässt sich für den landwirtschaftlichen Kulturraum auf die Tiergruppe der Laufkäfer, Kurzflügelkäfer, Marienkäfer, Schwebfliegen, Spinnen, Vögel und Säugetiere ausweiten. Für diese Tierarten ist eine kleinteilige Verteilung von unterschiedlichen Lebensräumen im gesamten nördlichen Landschaftsraum von Bad Kreuznach überlebensnotwendig.
Planerische Einordnung bezüglich Stadtentwicklung
Neben dem hohen Nutzen für die Natur, bietet sich die Fläche als eine mögliche Ausgleichsfläche an, da sie günstig an einem Wegrand liegt und so nur von einer angrenzenden intensiven Nutzung bedrängt wird. Für eine weitere städtebauliche Entwicklung stellt diese Fläche eine gute und sinnvolle Reserve dar, die sich für entstehende Kompensationsmaßnahmen eignet.“
Falls man sich dennoch tatsächlich für die Variante 2 entscheiden sollte, müsste aus der Beschlussvorlage zur Verpachtung der Flurfläche 87 Nr. 33 hervor gehen, dass diese ökologisch zu bewirtschaften ist, wie groß die nicht bewirtschaftete Fläche sein muss, wer die Vorgaben zur Pflege dieser Fläche erstellt, wer dies kontrolliert und in welchen zeitlichen Abständen.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Thiergarten
Fraktion GRÜNE Bad Kreuznach
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 30.9.2021 beschlossen, dass das Trittsteinbiotop erhalten werden muss.
20.09.2021
Sehr geehrter Herr Geib,
auf dem linksseitigen Gelände in der Hüffelsheimer-Straße gegenüber der Einfahrt zur Maximus-Urbanus-Straße erfolgten Rodungen. Derzeit wird dort ein Zaun aufgestellt. Bei dem Gelände handelt es sich um eine Obstplantage, die früher von der Uni Mainz genutzt wurde. Da das Gelände schon sehr lange ohne Eingriffe brach liegt, dürfte es sich nach unserem Dafürhalten um ein schützenwertes Biotop handeln. Hier haben sich im Laufe der Zeit seltene Singvögel und Insekten angesiedelt.
Liegen Ihnen Informationen über die beschriebene Maßnahme vor? Wenn ja, gibt es eine entsprechende Genehmigung?
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Holste
Die Grünen Bad Kreuznach
29.08.2021
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
mehrere Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung haben sich hilfesuchend an unsere Fraktion gewandt. Deshalb schreiben wir Ihnen heute mit der Bitte, sich dem nachfolgend geschilderten Sachverhalt anzunehmen.
Die an uns herangetretenen Mitarbeiter*innen möchten wie viele andere Arbeitnehmer*innen in unserer Stadt auch an dem neuen Dienstfahrrad-Konzept partizipieren. Leider, so die Mitarbeiter*innen, sei aber diesbezüglich von der Personalabteilung der Stadtverwaltung noch keinerlei Anstoß erfolgt.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bereits zahlreiche Betriebe und öffentliche Verwaltungen in unserer Stadt das „Dienstrad-Leasing“ eingeführt haben und schon eine Vielzahl ihrer Mitarbeiter*innen daran teilnehmen, dürfte es nach unserem Dafürhalten für die Stadtverwaltung doch kein Problem sein, das Konzept möglichst schnell umzusetzen.
Wir wären Ihnen jedenfalls sehr dankbar, wenn Sie sich persönlich um die Angelegenheit kümmern könnten.
Sofern die Mitarbeiter*innen der Personalabteilung noch entsprechende Informationen benötigen, könnten Sie diese doch bei den bereits praktizierenden Betrieben in unserer Stadt einholen. Nach unserer Kenntnis wurde das besagte System auch von der Diakonie Bad Kreuznach seit Mitte Mai dieses Jahres eingeführt und seitdem von 150 Mitarbeiter*innen genutzt.
Freundliche Grüße
Hermann Holste
Bündnis 90 / Die Grünen Bad Kreuznach
30.04.2021
Sehr geehrter Herr Schlosser,
durch einige Gespräche mit Personen, die sich im Kreuznacher Stadtwald aktiv bewegen (Wanderpaten; Förster, Wanderer) wurden uns die doch sehr problematische Situation durch die Mountain-Biker und andere Radfahrende geschildert. Auch haben wir erfahren, dass sich bereits die Ortsbürgermeister von Altenbamberg und Traisen, sowie Herr Vesper von der GUT dieser Problematik angenommen haben. Wir gehen auch davon aus, dass Sie und Ihre Mitarbeiter*innen ebenfalls Kenntnis davon haben.
Da uns der Zustand und der Erhalt des Waldes sehr wichtig ist (Ihnen sicherlich auch), sind wir sehr interessiert, welche Möglichkeiten der Abhilfe, aber auch der Gestaltung Sie schon in Ihren Planungen berücksichtigen oder bereits berücksichtigt haben. Wir würden uns als GRÜNE auch gerne beteiligen, um gemeinsam mit anderen Beteiligten Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Wir bitten Sie in der Ausschuss-Sitzung am 04.05.2021 um Auskunft, was sich bisher in der Angelegenheit getan hat und zu welchen Ergebnissen Sie schon gekommen sind. Dass unser Bad Kreuznacher Stadtwald eine überaus wichtige und zentrale Bedeutung für unser Klima hat, aber auch einen enormen Stellenwert für unsere Erholung und Gesundheit, ist sicherlich unbestritten. Von daher richtet sich unsere Anfrage auch darauf, wie wir diese Funktionen erhalten können.
Für eine mündliche oder auch schriftliche Antwort im Ausschuss wären wir Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Sichau
Bündnis 90 / Die Grünen Bad Kreuznach
16.04.2021
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
das am 22. Dezember 2020 in Kraft getretene Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) ist ein Meilenstein zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Rheinland-Pfalz. Es trägt wesentlich zu einer besseren Teilhabe von behinderten Menschen in unserem Bundesland bei.
Mit dem Inklusionsgesetz werden öffentliche Stellen in Rheinland-Pfalz verpflichtet, mit Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen, Gehörlosen und Menschen mit Hörbehinderungen in einfacher und verständlicher Sprache zu kommunizieren. Auf Verlangen sollen sie ihnen insbesondere die sie betreffenden Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträge und Vordrucke in einfacher und verständlicher Weise erläutern. Ist diese Erläuterung nicht ausreichend sollen öffentliche Stellen auf Verlangen Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträge und Vordrucke in Leichter Sprache erläutern.
Damit muss auch Bad Kreuznach ihre Bürgerinnen und Bürger in Zukunft in einfacher und verständlicher Sprache beziehungsweise in Leichter Sprache informieren.
Wir fragen daher die Verwaltung:
Annette Thiergarten und Günter Sichau
Mitglieder des Stadtrates
16.04.2021
1. Im letzen Stadtrat wurde die Einstellung des Leiters Jugendamt beschlossen.
2. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat für das Familienministerium ein Investitionsprogramm in die Wege geleitet. Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats fordern u.a. hierin einen Digitalpakt für Kitas. Das 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ sieht eine Milliarde Euro zusätzlich für den Ausbau der Kitas vor. Dieses Geld kann auch für die Digitalisierung der Kitas ausgegeben werden. Dieser „Digitalisierungsschub“ sollte also genauso die Kitas erfassen.
Unsere Fragen:
Bündnis 90/Die Grünen
Günter Sichau
01.04.2021
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
das Wahrzeichen von Bad Kreuznach, das Brückenhaus mit der Schwedenkugel, steht bekanntermaßen schon seit Jahren leer. Der Eigentümer hat nun über die örtliche Presse veröffentlicht, dass er am Verkauf nicht mehr interessiert sei und er das Haus auf eigenen Kosten sanieren möchte. Angeblich wurde – so ist der Ausgabe des Öffentlichen Anzeigers vom 29.03.2021 zu entnehmen – auch ein Bauantrag gestellt.
Wir haben deshalb folgende Fragen:
• Wurde tatsächlich ein Bauantrag gestellt? Wenn ja, wann?
• Wann ist die Baugenehmigung zu erwarten?
• Wurde vom Eigentümer ein Beginn der Sanierungsarbeiten genannt?
Freundliche Grüße
Hermann Holste
Bündnis 90 / Die Grünen Bad Kreuznach
27.01.2021
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere o.g. Anfrage in o.g. Angelegenheit. Wir haben allerdings noch ergänzende Fragen und Anmerkungen und bitten Sie um die schriftliche Beantwortung.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Annette Thiergarten
Hermann Holste
Mitglieder des Landwirtschaftsausschusses
25.11.2021
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stadtrat Bad Kreuznach bittet um die schriftliche Beantwortung folgender Frage zum Thema Flur 87 Nr. 33:
In der 6. Sitzung des Stadtrats am 24.9.2020 wurde der Punkt TOP 17.2. nochmal in den Ausschuss zurück verwiesen. Es ging um die Verpachtung eines Flurstücks, was von Seiten der Biotopbetreuung (über die Stiftung Natur und Umwelt RLP) als Trittsteinbiotop eingeschätzt wurde und daher als Ausgleichsfläche gut geeignet gewesen wäre.
Nun mussten wir feststellen, dass dieses Flurstück von allen Büschen befreit wurde, die als Rückzugsraum und Nahrungsquelle für diverse Tierarten (Vögel, Wildbienen und andere Insekten) von hoher Wichtigkeit gewesen wären, um über den Winter zu kommen.
Würden Sei uns bitte mitteilen, wer das zu verantworten hat?
Mit freundlichen Grüßen
Annette Thiergarten
Anlagen:
1. Mail vom Mittwoch, 23. September 2020
2. Anlage zu TOP 17.2., wo man sieht, wie das Flurstück im Spätsommer aussah
3. Fotos, wie das Flurstück nun aussieht
04.06.2020
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
nach den Informationen aus der Presse wurden 100 Mio € aus Landesmitteln an Landkreise und kreisfreie Städte als Corona Soforthilfe beschlossen. Auch unser Landkreis Bad Kreuznach wird davon einen erheblichen Teil abbekommen. Damit die Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird, wäre es aus meiner Sicht geboten auch mit den Kommunen im Kreis darüber ins Gespräch zu kommen, wie diese Gelder verwendet werden. Da die Bewohner der Stadt Bad Kreuznach ja auch einen großen Anteil der Einwohner im Kreis ausmachen, möchte ich fragen, ob es dazu Gespräche mit dem Landkreis gab oder gibt und wie die Kooperation in der Pandemie funktioniert?
Für die Fraktion der Bündnis 90/ die Grünen
Juliane Rohrbacher
04.06.2020
Im gesamten Straßenraum, insbesondere auf den Geh -und Radwegen innerhalb der Kernstadt und den Stadtteilen, stellen wir täglich viele Verstöße gegen Park- und Halteverbote fest. Aus eigenen Beobachtungen und von vielen Mitteilungen aus der Bevölkerung von Bad Kreuznach konstatieren wir, dass diese Verstöße überwiegend an den gleichen Stellen innerhalb der Stadt, allerdings zu jeder Tageszeit, auftreten. Autos werden verkehrswidrig auf Geh- und Radwegen abgestellt, so dass gerade die schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger (dies betrifft hier insbesondere Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen die auf Hilfsmittel angewiesen sind ) und Radfahrer, nicht nur massiv behindert werden, sondern dadurch permanent einer besonderen Gefahrensituation (Fußgänger/innen müssen vom Bürgersteig auf die Straße ausweichen) ausgesetzt werden.
Unter Berücksichtigung der derzeitigen Haushaltslage erscheint eine Abhilfe der geschilderten Missstände durch eine personelle Aufstockung des Ordnungsamtes kaum möglich. Nach unserem Dafürhalten können aber interne Umstellungen im organisatorischen Bereich des Ordnungsamtes dazu führen, die beschriebe Situation zu entschärfen und damit zu einer Befriedung des ruhenden Verkehrs innerhalb unserer Stadt führen.
Wir haben deshalb folgende Fragen an den zuständigen Beigeordneten Schlosser:
Für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Hermann Holste
04.06.2020
Im Naturschutzgebiet Nahe Flur 57, Parzelle 53/76 unterhalb der Dr. Velten-Straße gegegenüber den Häusern Nr. 7 und 5 wurden am 9.5. und 16.5. umfangreiche Rodungen vorgenommen. Nach einer Besichtigung des dortigen Geländes wurde festgestellt, dass auf dem 1200 qm großen Grundstück alle Bäume und Büsche abgeholzt wurden. Da die Maßnahme innerhalb des gem. § 39 BNatSchG geregelten Schnitt- und Fällverbotes (vom 1.3. bis 30.9.) erfolgte, wurde eine Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde erstattet.
Wegen der beschriebenen Rodung haben wir folgende Fragen:
1. Wurde die Stadtverwaltung von den Eigentümern des genanntenGrundstückes über die Maßnahme vorab in Kenntnis gesetzt?
2. Welche Intention hat der Eigentümer: Gibt es eine Umwidmung zum „Gartengelände“, Bauerwartungsland eine Bauvoranfrage?
3. Wird eine Bebauung auch künftig ausgeschlossen?
Für die Fraktion der Bündnis 90/ die Grünen
Hermann Holste
15.05.2020
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
für die nächste Stadtratssitzung möchten wir unsere Anfrage nach einer Besetzung der Leitung des Jugendamtes stellen. Aus unserer Sicht ist die Leitungsstelle für das Jugendamt dringend neu zu installieren, da ein so bedeutendes Amt mit der größten Zahl an Personalstellen unbedingt eine Führungsperson benötigt und außerdem die bereits regulären Aufgabenstellungen durch die psychosozialen Auswirkungen der Coronakrise sich verschärfen werden. Zumindest wird dies von vielen Experten so prognostiziert. Es ist sehr bewundernswert, wenn Ihre Bereitschaft, die Leitungsaufgabe im Jugendamt mit zu übernehmen vorhanden ist; dies kann aber keine dauerhafte Lösung sein. Wir gehen davon aus, dass die bisherigen Leitungsstellen im Stellenplan vorhanden sind, so dass hierbei keine haushaltsrechtlichen Probleme gegeben sind.
Für die Fraktion
Hermann Bläsius und Günter Sichau
15.05.2020
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
am 28.11.2019 wurde im Stadtrat die Stelle einer/s Klimaschutzmanager*in mehrheitlich beschlossen, leider kam es bis heute aus haushaltstechnischen Gründen noch nicht zur Umsetzung und Ausschreibung dieser für uns sehr wichtigen und notwendigen Stelle. Wir bitten daher, unsere Anfrage zur Besetzung dieser Position im nächsten Stadtrat zu erläutern und über das weitere Verfahren uns in Kenntnis zu setzen. Trotz der Coronakrise, bzw. auch wegen dieser, ist weiterhin der Klimaschutz ein sehr wichtiges Anliegen und eine notwendige Investitionsaufgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Fraktion:
Hermann Bläsius, Andrea Manz, Günter Sichau
29.10.2019
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
das Gebäude in der Mannheimer-Str. 27 wurde infolge eines vor Jahren stattgefundenen Brandes stark beschädigt. Das Gebäude ist in der Denkmaltopographie Stadt Bad Kreuznach, Schwann, Düsseldorf 1987, S. 152 ff aufgeführt. Das Haus ist seit ca. 2 Jahren eingezäunt. Da an dem „Bauzaun“ ein großes Schild einer Baufirma angebracht ist, wird der Eindruck vermittelt, dass eine Baumaßnahme unmittelbar bevorsteht. Die „Anlage“ beeinträchtigt das gesamte Straßen- und Ortsbild in einem ganz erheblichen Ausmaß. Unter Berücksichtigung der vielen Besucher /Touristen ist dieses miserable Bild besonders ärgerlich. Nach dem äußerlichen Erscheinungsbild des sehr notdürftig gesicherten Obergeschosses besteht unseres Erachtens die ständige Gefahr von herabstürzenden Gebäudeteilen.
Wir bitten um Mitteilung, welche Maßnahmen die Stadt in Erwägung zieht, die beschriebenen Missstände zu beheben. Wir bitten um Prüfung bzw. Anwendung der Rechtsvorschrift des § 177 Abs. 1-3 Bundesbaugesetz.
Das Haus in der Lämmergasse 5 ist unbewohnt und sichtbar stark beschädigt. Aus diesem Grund wurde im Sommer 2019 der Durchgang/ zur Petersgasse von beiden Seiten durch einen Zaun gesperrt. Die Anwohner der Lämmergasse und der Petersgasse müssen wegen dieser Sperrung einen großen Umweg nehmen.
Erfolgt durch den Hauseigentümer eine Beseitigung der Bauschäden?
Wann ist mit der Öffnung des Durchgangs Lämmergasse/Petersgasse zu rechnen?
Für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Hermann Holste
21.08.2019
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
zwischen den Straßen zum Soonblick, Rheingrafenstraße und Elbinger-Straße in Bad Kreuznach befindet sich eine unbebaute, große Fläche, die teilweise bewaldet ist. Es handelt sich um ein ökologisches Kleinod, in dem noch viele Vögel, sowie Hasen und Rehe, innerhalb unseres Stadtgebietes beheimatet sind. Die dortigen Bäume und Sträucher produzieren Sauerstoff. Sie tragen damit zu besseren klimatischen Bedingungen für das dortige Wohngebiet bei. Unzweifelhaft haben sie auch einen großen ökologischen Wert für die darunter liegenden Wohnbebauungen.
Unter den besorgten Anwohner*innen aus den o.g. Wohngebieten hält sich das Gerücht, dass das genannte Gebiet in naher Zukunft mit Ein- und Mehrfamilienhäuser bebaut werden soll. Einige Anwohner*innen haben sich deshalb an unsere Fraktion gewandt.
Wir stellen deshalb folgende Fragen an Sie und bitten um Beantwortung:
1. Sollen in dem genannten Gebiet Bebauungen erfolgen?
2. Wenn ja, gibt es bereits konkrete Pläne bzw. vorbereitende Maßnahmen?
3. Wenn ja, in welchem Stadium befindet sich das Verfahren?
Für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Hermann Holste
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dr. Kaster-Meurer,
in der Sitzung des Sozialausschusses am 02.05.2018 wurde in der Mitteilungsvorlage über die Verwendung der Integrationspauschale Auskunft erteilt und überwiegend auf die zusätzlichen Personalkosten hingewiesen, für die diese Mittel in der Stadt Bad Kreuznach ausgegeben wurden. Dadurch sollen die entstandenen Mehrkosten der Stadt ausgeglichen werden.
Es ist für uns wichtig an dieser Stelle zu betonen, dass die Stadt Bad Kreuznach in vorbildlicher Weise schon vor der Gewährung der Integrationspauschale eine hervorragende Integrationsarbeit in Verbindung mit vielen anderen Organisationen und auch vielen ehrenamtlichen Helfer*innen geleistet hat. Das ist und war in der Fachöffentlichkeit immer wieder zu hören und zu spüren.
Dennoch ist uns der verständliche Hinweis auf die nun zusätzlich eingerichteten Stellen nicht genügend und auch nicht differenziert genug, um die wirkliche Integrationsarbeit zu würdigen und nachzuvollziehen.
Wir stellen deshalb folgende Fragen an Sie und bitten um Beantwortung:
Günter Sichau, Mitglied im Sozialausschuss
Hermann Bläsius, Fraktionssprecher
19.09.2011
Sehr geehrte Oberbürgermeisterin Frau Dr. Kaster-Meuer,
am 24.01.2008 hat der rheinland-pfälzische Landtag sich für die Ratifizierung der UN-Konvention ausgesprochen und dies im Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung festgeschrieben. Das Land hat bereits konkrete Ziele und Maßnahmen eingeleitet und gleichzeitig auch den Kommunen den Auftrag erteilt, die Benachteiligungen von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern, als auch auf die Integration und die Gleichwertigkeit ihrer Lebensbedingungen hinzuwirken. Dieser Auftrag ist seit dem Jahre 2001 im Artikel 64 der Landesverfassung Rheinland-Pfalz festgelegt.
Im Handlungsfeld Arbeit, als eines von mehreren Zielbereichen, haben bereits mehrere Kommunen Maßnahmen zur Verwirklichung der UN- Behindertenrechtskonvention gemeldet und ihre aktive Bereitschaft zur Mitarbeit formuliert.
Sie, Frau Oberbürgermeisterin Dr. Kaster-Meurer haben beim 10. Tag der seelischen Gesundheit am 17.09.2011 Ihre Unterstützung und Bereitschaft dankenswerterweise erklärt, Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bei der Integration in die Arbeit im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu helfen und zu unterstützen.
Dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben müssen, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit selbst zu verdienen, wie alle anderen Menschen auch (Malu Dreyer), darauf richtet sich konkret unsere Anfrage an Sie. Bei der Tagung wurden dezidierte Instrumente der Förderung vorgestellt und erklärt. So z.B. das „Budget für Arbeit“, das Menschen den Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Dies setzt aber voraus, dass es Arbeitgeber gibt, die sich auf die Integration von behinderten Menschen einlässt.
Wir bitten Sie folgende Fragen dazu zu beantworten:
Wir bitten Sie um Beantwortung dieser Fragen, sind aber auch gerne bereit, bei der konkreten Umsetzung des Aktionsplanes zu helfen und mitzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Sichau
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Denn: „Unser Ziel ist eine Gesellschaft für alle. Behinderte Menschen müssen mittendrin leben können von Anfang an“.
Anfrage vom 14.04.2011
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ludwig,
auf dem Kauzenberg im Weinberggelände ist eine Ablagerung von offensichtlich belasteter Erde zu finden. Ebenso gibt es Berichte, dass im Bereich des „Winzenheimer Ohres“ ca. 6000 Kubikmeter belasteten Bodens abgelagert wurde.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet in der nächsten Stadtratssitzung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann und durch wen sind diese Ablagerungen an den jeweilige Stellen geleistet worden?
2. Woraus bestehen diese Ablagerungen und wie sind sie einzustufen ?
3. Wer hat diese Ablagerungen genehmigt und wer hat sie veranlasst ?
4. Was hat die Verwaltung bisher getan und was gedenkt sie weiterhin zu tun ?
5. Wann werden diese Ablagerungen ordnungsgemäß entfernt ?
6. Wer trägt die Kosten der Entfernung ?
Für die Fraktion: Michael Henke
Der Bundesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Social-Media-Redakteur*in (m/w/d).
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